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Rechtsanwaltskanzlei Bartel
So wichtig der Fall für Sie ist, so wichtig ist er für uns.
Filesharing / Abmahnungen
Lassen Sie Abmahnungen sorgfältig prüfen!
Nach Schätzungen sollen im Jahr 2009 knapp eine halbe Million Abmahnungen wegen unerlaubten Filesharings verschickt worden sein. In diesem Zusammenhang ist unter Filesharing das unerlaubte Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken zum Download in sogenannten Tauschbörsen gemeint.
Mittels spezieller kostenloser Software erfolgt zunächst der Download einer Datei auf den Rechner eines Anwenders. Die nämliche Datei wird dann über die Filesharing-Software im selben Augenblick per Upload anderen Usern zum Download angeboten. Hieraus ergibt sich nach dem Prinzip des gegenseitigen Gebens und Nehmens ein durchaus weltweites Netzwerk.
Mögen die Begriffe Freeware und die Open Source Initiative den Ruf des Internets als Dorado des Kostenlosen und Lizenzfreien begründet haben. Eine Abschaffung von Urheberrechten war dennoch nicht die Folge. Der Schutz von Werken, die Ergebnis geistigen Schaffens anderer sind, kann und wird nicht aufgegeben.
Jedoch ist mit Sorge zu beobachten, dass sich unter dem Deckmantel des Urheberrechtsschutzes eine regelrechte Abmahn-Industrie entwickelt hat. Diese gereicht unter Umständen weniger dem eigentlichen Urheber zum Nutzen als vielmehr den Interessen der Medienindustrie und den beauftragen Anwaltskanzleien.
Angesichts der Vielzahl von am Fließband erstellten Abmahnungen muss jede einzelne - berechtigte oder unberechtigte - Abmahnung einer peniblen rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Nicht zuletzt die von Abmahnern in Rechnung gestellten Kosten sind häufig überhöht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem wegweisenden Urteil vom 12.5.2010 - I ZR 121/08 - u.a. auf die in bestimmten Fällen auf 100 Euro begrenzten gegnerischen Anwaltskosten hingewiesen.
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